Allgemeine Geschäftsbedingungen
- Vertragsgegenstand und Geltungsbereich Die vorliegenden “Allgemeinen Bedingungen”, nachfolgend AGB genannt, regeln die Rechte und Pflichten im Verhältnis von fahrBAR-Team (nachfolgend Vermieter genannt) zu Vertragspartner/Vertragspartnerin (nachfolgend Mieter genannt). Die AGB gelten auch, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Alle Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen und rechtserheblichen Erklärungen zu den vorliegenden AGB bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform.
- Übernahme der BAR Trailer, Kühlanhänger, Grill Trailer, VIP roof top BAR, sowie Sämtlicher Mietinventar Der Vermieter übergibt die Trailer und / oder Mietinventar sauber, geprüft und mängelfrei.
- Vertragserfüllung Kann das Mietfahrzeug zum Zeitpunkt des Mietbeginns nicht mietbereit gestellt werden, kann der Vermieter ohne Entschädigung vom Mietvertrag zurücktreten. Sofern möglich, offeriert der Vermieter ein entsprechendes Ersatzfahrzeug.
- Zahlungsbedingungen Zahlungsfrist gem. Vertrag per Rechnung oder Banküberweisung.
- Versicherung und Bewilligungen Ist in beiden Fällen Sache des Mieters.
- Haftung Für Umtriebe und Ausfälle jeglicher Art kann der Vermieter nicht haftbar gemacht werden. Die Verantwortung für das Gemietete tragt der Mieter.
- Stornierung Eine kostenlose Stornierung der Reservation ist bis spätestens vier Wochen vor Mietbeginn möglich. Kürzere Stornierungen werden mit einer Tagesmiete des gemieteten Material und einer Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- verrechnet. Eine vorzeitige Rückgabe berechtigt zu keinerlei Mietreduktion und Rückerstattungen.
- Vertragsauflösung Das Mietverhältnis endet unverzüglich und ohne ausdrückliche Kündigung seitens des Vermieters bei gesetzeswidrigem Verhalten, wenn der Mieter falsche Angaben macht oder im Falle eines Verzuges oder eines Konkurses.
- Rückgabe des Mietfahrzeuges der BAR Trailer, Kühlanhänger, Grill Trailer, VIP roof top BAR, sowie Sämtlicher Mietinventar Bei Beendigung des Mietvertrages ist der Mieter zur unverzüglichen Rückgabe des gemieteten verpflichtet. Der Vermieter hat das Recht, das sein Eigentum zurück zu nehmen oder abholen zu lassen, selbst wenn es auf einem Privatgrund steht. Die Mehrkosten gehen zu Lasten des Mieters inkl. Bearbeitungsgebühr von CHF 100.- Reinigungskosten durch unverhältnismässige Verschmutzung
- Gerichtsstand und anwendbares Recht Die Vertragsbeziehungen zwischen dem Vermieter und den Mietern unterstehen dem Schweizer Recht. Die Vertragspartner vereinbaren, bei Meinungsverschiedenheiten vor Anrufung des Richters eine gütliche Einigung anzustreben. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist in jedem Fall CH-5630 Muri AG.